Das Transportrecht umfasst das Recht der inländischen und der grenzüberschreitenden Beförderung von Gütern auf allen Verkehrsträgern, also Gütertransporte auf der Straße, auf der Schiene, in der Luft, auf See, auf Binnengewässern und multimodale Transporte. Auch Spedition, Umschlag, Lagerhaltung und Logistik gehören hierher.
Den gesetzlichen Rahmen für nationale Transporte bildet - seit Inkrafttreten des Transportrechtsreformgesetzes am 1.7.1998 - im wesentlichen das Handelsgesetzbuch. Die konkrete Ausgestaltung des Frachtvertrages wird im Regelfall durch Allgemeine Geschäftsbedingungen - wie etwa die ADSp, die VBGL oder die Logistik-AGB - modifiziert, die im Streitfall einer genauen Kontrolle zu unterziehen sind.
Bei internationalen Transporten kommt eine Vielzahl von internationalen Übereinkommen zum Tragen, etwa die CMR für Straßentransporte, das Warschauer Abkommen und das Montrealer Übereinkommen für Lufttransporte, die COTIF/CIM für Schienentransporte und die Haager, die Visby- und die Hamburg-Regeln für Seetransporte.
In diesem komplexen Bereich - der regelmäßig durch Fragen des internationalen Privatrechts und des internationalen und europäischen Zivilprozeßrechts angereichert wird - bieten wir alle benötigten rechtlichen Dienstleistungen an, insbesondere Unterstützung bei der Konzeption von Frachtverträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen in Schadensfällen, etwa bei Güterverlusten, Güterschäden oder verspäteten Ablieferungen, Frachtinkasso, Durchführung von Regressen und Prozessen und Schiedsverfahren.
Zum internationalen Handelsrecht gehören insbesondere die Bereiche internationale Kaufverträge und Warenvertrieb, Internethandel, Zahlungsverkehr, Dokumentenakkreditive, Warenkreditversicherung und Produkthaftung. Neben nationalen Rechtsvorschriften sind internationale Übereinkommen wie das CISG (UN-Kaufrecht), internationale Richtlinien und Gebräuche wie die ERA oder die Incoterms der International Chamber of Commerce zu berücksichtigen.
Wir unterstützen Unternehmen der Import- und Exportwirtschaft bei der Vertragsgestaltung und der Gestaltung von AGB, insbesondere Einkaufs- und Verkaufsbedingungen, bei der Durchsetzung und Abwehr von Mängelgewährleistungsansprüchen oder sonstigen Schadensersatzansprüchen, der Führung von Prozessen und Schiedsgerichtsverfahren.
Das Seehandels- und Schiffahrtsrecht ist der rechtliche Rahmen für den Gütertransport über See und die mit Betrieb von Seeschiffen verbundenen Angelegenheiten.
Neben der Behandlung von Güterschadensfällen wie im übrigen Transportrecht beraten wir in rechtlichen Fragestellungen zu Charteparties, Konnossementsbedingungen oder Havarie grosse.
Das Transportversicherungsrecht ist eng mit dem Transportrecht verbunden. In den Bereich der Transportversicherung gehören insbesondere die Verkehrshaftungsversicherung und die Transportwarenversicherung, aber teilweise auch besondere Sparten wie die Valorenversicherung oder die Kunstversicherung.
Wir unterstützen unsere Mandanten bei Streitigkeiten aus dem Deckungsverhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer ebenso wie bei Streitigkeiten unter Mitversicherern oder zwischen Erst- und Rückversicherern.
Für Verkehrshaftungsversicherer übernehmen wir die Abwehr unberechtigter Ansprüche bei gleichzeitiger Regresssicherung und -führung insbesondere gegenüber in- und ausländischen Subunternehmern ihrer Versicherungsnehmer. Im Bereich der Warenversicherung führen wir Regresse gegen die Auftragnehmer der Ladungsinteressen.
Wir beraten unsere Mandanten auch in den Bereichen des Seeversicherungsrechts, insbesondere der See- und Yachtkaskoversicherung, P&I-Versicherung, LoH-Versicherung und FD&D-Versicherung.